17.12.2018. Die Steuerungsgruppe des Programms rückenwind+ stimmte am 12. Dezember über die Interessenbekundungen des fünften Aufrufs rückenwind+ ab: 37 Projekte werden neu auf den Weg gebracht. Antragsteller/innen der positiv votierten Projekte werden bis spätestens Montag, den 17. Dezember, per Mail informiert. Antragsteller/innen, deren Projekte nicht zur Hauptantragstellung empfohlen wurden, erhalten in den kommenden Wochen ein Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit der Begründung für die Entscheidung.
Info:
Am 28. Januar 2019 findet für die Antragsteller/innen der positiv votierten Projekte ein Workshop zur Hauptantragstellung in Köln statt. Das Bundesverwaltungsamt wird über das Antragsverfahren, programmspezifische Besonderheiten und die finanzielle Abwicklung der Projekte informieren und steht für individuelle Beratungen zur Verfügung. Auch die ESF-Regiestelle wird vertreten sein und insbesondere inhaltliche Fragen beantworten.