6. Förderaufruf votiert!

Insgesamt 44 eingereichte Interessenbekundungen hat die Steuerungsgruppe aus BAGFW und BMAS positiv votiert.

115 gültige Einreichungen lagen der Steuerungsgruppe aus Vertreter:innen der sechs Spitzenverbände und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Entscheidung vor. Die positiv votierten Interessenbekundungen werden nun zur Antragstellung aufgerufen. Die vorgestellten Konzeptionen zur Bewältigung des Fachkräftemangels in sozialen Einrichtungen adressieren alle fünf Handlungsfelder des ESF Plus-Förderprogramms und stammen aus dem gesamten Bundesgebiet. Sie beschäftigen sich etwa mit der Entwicklung und Erprobung zu

  • moderner Führungskultur und Teamentwicklung,
  • digital-gestütztem Wissenstransfer,
  • diversitätssensibler Unternehmenskultur,
  • Kompetenzmanagement und Talenteförderung,
  • zukunftssicherem Prozessmanagement oder
  • datenbasiertem Arbeiten in sozialen Unternehmen.

Die rückenwind³-Modellvorhaben haben einen stark innovativen Charakter. Die Erfahrungen und Ergebnisse aus der Projektumsetzung stellen die geförderten Träger weiteren Unternehmen der Sozialwirtschaft im Rahmen von Publikationen, Veranstaltungen und/oder bestehenden Netzwerken zur Verfügung. Sie gestalten so die Zukunftsfähigkeit gemeinnütziger Unternehmen der Wohlfahrt aktiv mit.  

Die 44 ausgewählten Vorhabenträger sind nun aufgefordert, einen vollständigen Antrag bei der Bewilligungsstelle des ESF Plus-Förderprogramms, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (DRV KBS), einzureichen. Ein frühestmöglicher Projektstart ist ab dem 1. November 2025 möglich. Kurzbeschreibungen und Kontaktmöglichkeiten zu den Modellprojekten finden sich dann auf der Programmseite unter dem Menüpunkt Projekte als Listenansicht und regional verortet im Rahmen einer Projektlandkarte. Aktuell stehen hier bereits rd. 110 Kurzsteckbriefe aus den ersten vier Förderaufrufen zur Verfügung. Im Rahmen der Förderrichtlinie rückenwind³ wurden bisher planmäßig sechs Förderaufrufe umgesetzt.

Für alle Interessierten!

Ein ergänzender 7. Aufruf (2025) befindet sich in Abstimmung mit dem BMAS. Weitere Informationen dazu erwarten wir bis Anfang Juli 2025. Besonders angesprochen sind Träger, die Vorhaben in den sogenannten “ESF-Übergangsregionen” umsetzen wollen.. Kontaktieren Sie gerne die ESF-Regiestelle in der BAGFW zu Beratungsmöglichkeiten. 

Weiterführende Informationen, Arbeitshilfen und Kontaktmöglichkeiten zum ESF Plus-Förderprogramm finden Sie auf www.bagfw-esf.de