7. Förderaufruf rückenwind³

Vom 06.10.2025 bis 12.12.2025 (15 Uhr) ist die Einreichung von Interessenbekundungen für beide Zielgebiete des ESF Plus möglich.

Das ESF Plus-Partnerschaftsprogramm „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“ (kurz: rückenwind³) ruft zu einem ergänzenden 7. Förderaufruf auf. 

Die programmkoordinierende Regiestelle lädt deshalb am 16.09.2025 (10 – 13 Uhr) zu einer Online-Infoveranstaltung ein. Infos zum Ablauf und zur Anmeldung hier.

Im Zeitraum vom 06.10.2025 bis zum 12.12.2025 (15.00 Uhr) können dann Interessenbekundungen im Online-Förderportal Z-EU-S eingereicht werden. Ein frühestmöglicher Projektstart ist ab dem 01.08 2026 möglich.

Da die Geltungsdauer der Richtlinie bis zum 31. Dezember 2028 befristet ist, ist die Dauer der Bewilligung eines einzelnen Vorhabens bei diesem Förderaufruf auf bis zu maximal 24 Monate Projektlaufzeit begrenzt (max. bis 30.09.2028).

Auf Grund der Begrenzung der Projektlaufzeit sollen die Gesamtausgaben in der Regel die Höhe von maximal 800.000 EUR je Vorhaben nicht überschreiten. 

Einreichungen sind für beide Zielgebiete des ESF Plus möglich.

Da für die Übergangsregionen (ostdeutsche Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) noch eine besonders gute Mittelausstattung vorhanden ist, ermutigen wir insbesondere zur Einreichung von Interessenbekundungen iin den Übergangsregionen.

Alle weiteren Regelungen laut Förderrichtlinie und ESF-Fördergrundsätzen bleiben bestehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Programmseite rückenwind³ sowie auf der Seite des ESF Plus.