7. Förderaufruf rückenwind³

Vom 06.10.2025 bis 12.12.2025 (15 Uhr) ist die Einreichung von Interessenbekundungen für beide Zielgebiete des ESF Plus möglich.

Das ESF Plus-Partnerschaftsprogramm „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“ (kurz: rückenwind³) ruft zu einem ergänzenden 7. Förderaufruf auf. 

Die programmkoordinierende Regiestelle lädt deshalb am 16.09.2025 (10 – 13 Uhr) zu einer Online-Infoveranstaltung ein. Infos und Anmeldung hier.

Im Zeitraum vom 06.10.2025 bis zum 12.12.2025 (15.00 Uhr) können dann Interessenbekundungen im Online-Förderportal Z-EU-S eingereicht werden. Ein frühestmöglicher Projektstart ist ab dem 01.08 2026 möglich.

Da die Geltungsdauer der Richtlinie bis zum 31. Dezember 2028 befristet ist, ist die Dauer der Bewilligung eines einzelnen Vorhabens bei diesem Förderaufruf auf bis zu maximal 24 Monate Projektlaufzeit begrenzt (max. bis 30.09.2028).

Auf Grund der Begrenzung der Projektlaufzeit sollen die Gesamtausgaben in der Regel die Höhe von maximal 800.000 EUR je Vorhaben nicht überschreiten. 

Einreichungen sind für beide Zielgebiete des ESF Plus möglich: Es wird aber darauf hingewiesen, dass insbesondere für das Zielgebiet „Stärker entwickelte Regionen“ (alte Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) nur noch begrenzt Mittel zur Verfügung stehen. 

Da für die Übergangsregionen (ostdeutsche Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) noch eine wesentlich bessere Mittelausstattung vorhanden ist, möchten wir zur Einreichung von Interessenbekundungen insbesondere in den Übergangsregionen ausdrücklich ermutigen.

Für den 16.09.2025, 10 - 13 Uhr ist eine Online-Infoveranstaltung zum 7. Förderaufruf geplant. Infos zum Ablauf und zur Anmeldung hier

Alle weiteren Regelungen laut Förderrichtlinie und ESF-Fördergrundsätzen bleiben bestehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Programmseite rückenwind³ sowie auf der Seite des ESF Plus.