Start 7. Förderaufruf Jetzt Bewerben!

Am 6. Oktober 2025 öffnet das Online-Förderportal Z-EU-S seine Pforten zum 7. Interessenbekundungsverfahren rückenwind³.

Interessierte Unternehmen der Sozialwirtschaft sind dann aufgefordert, bis zum 12. Dezember 2025 (15 Uhr) Projektkonzeptionen über das Online-Förderportal Z-EU-S einzureichen. Notwendig hierfür ist die Einreichung einer konzeptionell ausgereiften Projektkonzeption (TEIL 1: programmübergreifender Z-EU-S-Mantel, TEIL 2: programmspezifisches Vorhabenkonzept), inklusive einer tragfähigen Finanzierungsplanung. 

ACHTUNG! Das Förderprogramm stellt im 7. Förderaufruf auskömmliche Mittel für beide Zielgebiete des ESF Plus zur Verfügung!

Am 16. September fand deshalb bereits eine erste Online-Info-Veranstaltung mit fast 400 Teilnehmenden statt. Wir danken allen interessierten Unternehmen für die Teilnahme und freuen uns über zahlreiche qualifizierte Einreichungen. Zur Erinnerung und für alle Interessierten, die nicht dabei sein konnten, hier noch einmal die wichtigsten Eckpunkte zum 7. Förderaufruf im ESF Plus-Programm “rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft” (kurz: rückenwind³): 

PROGRAMMZIEL: Gesucht werden Ansätze und Ideen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in sozialen Arbeitsfeldern. Dies v.a. vor den Herausforderungen der Digitalisierung und des demografischen Wandels in der Sozialwirtschaft. Handlungsansatz für Modellkonzeptionen im Rahmen der Förderrichtlinie rückenwind³ ist die Verknüpfung von Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung, verbunden mit einem Kulturwandel in den teilnehmenden Unternehmen und Verbänden. 

ZIELGRUPPE: Einreichungen sind für gemeinnützige Unternehmen und Verbände der Sozialwirtschaft bundesweit /in beiden Zielgebieten des ESF Plus möglich.Besonders ermutigen wir auch interessierte Träger in den sogenannten Übergangsregionen (ostdeutsche Bundesländer, ohne die Regionen Berlin und Leipzig). 

SONDERKONDITIONEN 7. AUFRUF: Da die Geltungsdauer der Richtlinie bis zum 31. Dezember 2028 befristet ist, ist die Dauer der Bewilligung eines einzelnen Vorhabens bei diesem Förderaufruf auf bis zu maximal 24 Monate Projektlaufzeit begrenzt. Auf Grund der Begrenzung der Projektlaufzeit sollen die Gesamtausgaben in der Regel die Höhe von maximal 800.000 EUR je Vorhaben nicht überschreiten. Alle weiteren Regelungen laut Förderrichtlinie und ESF-Fördergrundsätzen bleiben bestehen.

BERATUNG: Unternehmen, die eine Interessenbekundung einreichen möchten, wird eine Beratung dringend empfohlen. Ansprechbar sind hier die Vertreter:innen der Spitzenverbände in der Steuerungsgruppe rückenwind³  sowie die ESF-Regiestelle in der BAGFW (dies insbesondere auch, wenn Sie keinem der sechs Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege angehören). Zudem lädt die ESF-Regiestelle zu zwei Online-Info-Snacks im Oktober und November 2025 ein. 

ARBEITSHILFEN: Relevante Arbeitshilfen, Programmregularien sowie die Zeitschiene zum 7. Aufruf finden Sie auf der Programmseite www.bagfw-esf.de unter: Förderung. Darunter auch die Präsentationen der Online-Info-Veranstaltung vom 16.09.2025. Weitere Informationen finden Sie auf der Programmseite rückenwind³ sowie auf der Seite des ESF Plus.

HINWEIS: Achtung! Das Förderportal schließt am letzten Einreichungstag (12.12.2025) pünktlich um 15 Uhr! Nachreichungen, etwa aufgrund systeminterner Fehlermeldungen in Z-EU-S sind nicht möglich. Es ist daher dringend zu empfehlen, ausreichend Zeit für den Abschluss und den Online-Versand der Interessenbekundung einzuplanen.