2. Interessenbekundungsverfahren
Vom 23. Januar - 17. März 2023 (NEU: Frist in Z-EU-S um 15:00 Uhr!) läuft das 2. Verfahren zur Interessenbekundung (IB) für das ESF Plus-Programm „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“ (kurz: rückenwind³) in der ESF Plus-Förderperiode 2021-2027.
Acht Wochen haben gemeinnützige Träger dann die Möglichkeit, Vorhaben zur Personal- und Organisationsentwicklung und dem Kulturwandel in der Sozialwirtschaft über das Online-Förderportal Z-EU-S vorzustellen. Eine Steuerungsgruppe entscheidet über die Vorschläge und ruft Träger positiv votierter Interessenbekundungen in einem zweiten Schritt zur Hauptantragstellung auf. Ein frühestmöglicher Projektstart ist ab IV. Quartal 2023 möglich.
Interessierte Unternehmen können sich beraten lassen von der ESF-Regiestelle in der BAGFW und/ oder von den Steuerungsgruppenvertreter:innen ihres Spitzenverbands.
Nähere Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens finden sie hier =>
Zeitschiene
23.01.2023 – 17.03.2023 (15:00!): Interessenbekundungsverfahren
Zugriff auf die Unterlagen im Online-Förderportal Z-EU-S (Dauer 8 Wochen)
17.03.2023: Start Bewertungsphase
Votierung und Abstimmung über die eingereichten Interessenbekundungen
Juni 2023: Entscheidung der Steuerungsgruppe über die eingereichten Interessenbekundungen - Information an Einreichende
Ende Juni: Start Antragsverfahren für positiv votierte Interessenbekundungen
Hauptantragstellung im Online-Förderportal Z-EU-S
IV. Quartal 2023: frühestmöglicher Projektstart
1. Interessenbekundungsverfahren
Vom 4. Juli - 9. September 2022 lief das 1. Verfahren zur Interessenbekundung (IB) für das ESF Plus-Programm „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“ (kurz: rückenwind³). 10 Wochen hatten gemeinnützige Träger die Möglichkeit, ihre Vorhaben einzureichen. Eine Steuerungsgruppe entscheidet nun über die Vorschläge und ruft Träger positiv votierte Interessenbekundungen in einem zweiten Schritt zur Hauptantragstellung auf. Ein frühestmöglicher Projektstart ist ab II. Quartal 2023 möglich.
Zeitschiene
04.07.2022 – 09.09.2022: Interessenbekundungsverfahren (beendet)
12.09.2022: Start Bewertungsphase
Votierung und Abstimmung über die eingereichten Interessenbekundungen
13.12.2023: Entscheidung durch Steuerungsgruppe (BAGFW/ BMAS)
über die eingereichten Interessenbekundungen und Information an Einreichende
bis 22.12.2022: Information an die Träger durch Zusage- und Absageschreiben
17.01.2023: Start Antragsverfahren Workshop zur Antragstellung
Ab 24.01.2023: Hauptantragstellung im Online-Förderportal Z-EU-S
Ab 01.04.2023: frühestmöglicher Projektstart
Es werden bis einschließlich 2025 ca. zwei Förderaufrufe pro Jahr geplant.