Auswahlverfahren
Die ESF-Regiestelle ruft voraussichtlich zweimal pro Jahr unter www.esf.de und www.bagfw-esf.de zur Einreichung von Interessenbekundungen auf. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einem mehrstufigen Verfahren.
1. Interessenbekundung:
Interessenbekundungen sind in elektronischer und schriftlicher Form, rechtsverbindlich unterschrieben, innerhalb der ausgeschriebenen Fristen bei der ESF-Regiestelle einzureichen. Das aktuelle Interessenbekundungsformular sowie verschiedene Arbeitshilfen stehen im Downloadcenter zur Verfügung.
Die ESF-Regiestelle bietet im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens inhaltliche und fördertechnische Beratung an. Interessenten aus der Freien Wohlfahrtspflege wird empfohlen, frühzeitig mit dem Mitglied ihres Verbandes in der Steuerungsgruppe in Kontakt zu treten und diesem eine Skizze des Projektvorhabens vorzulegen. Das Steuerungsgruppenmitglied steht für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
2. Votierung der Projektvorhaben:
Nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen werden die Projektvorhaben von der ESF-Regiestelle geprüft und zur Votierung durch die Steuerungsgruppe aufbereitet.
Die Steuerungsgruppe unter Vorsitz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entscheidet in ihrer Sitzung darüber, welche Projektvorhaben zum Hauptantragsverfahren zugelassen werden.
3. Hauptantragstellung:
Die von der Steuerungsgruppe positiv votierten Projektträger werden von der ESF-Regiestelle benachrichtigt und zur Hauptantragstellung beim Bundesverwaltungsamt aufgefordert. Bei der Antragstellung bietet die ESF-Regiestelle inhaltliche Beratung an. Die fördertechnische Beratung erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt.
Das Bundesverwaltungsamt entscheidet nach Prüfung der Anträge abschließend darüber, welche Projekte bewilligt werden, und stellt die Zuwendungsbescheide aus.




