Fördervoraussetzungen

Eine Interessenbekundung können alle freigemeinnützigen Träger einreichen, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehören sowie sonstige gemeinnützige Träger, die in der Sozialwirtschaft aktiv sind.

 

Folgende Fördervoraussetzungen sind zu beachten:

 

  • Das Projekt muss sich eindeutig einem der Förderbereiche der Richtlinie zuordnen lassen.
  • Pflichtaufgaben eines Antragstellers bzw. Maßnahmen, für die es bereits gesetzliche und sonstige öffentliche Finanzierungsregelungen gibt, sind nicht förderungsfähig.
  • Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Projektes muss sichergestellt sein. Dazu ist ein vollständiger Nachweis über die nationale Kofinanzierung (Eigenmittel und/oder Drittmittel) zu erbringen.
  • Es besteht ein Kumulationsverbot mit anderen Programmen, die aus Mitteln der Europäischen Union für den gleichen Förderzweck finanziert werden.
  • Da die Chancengleichheit in Bezug auf die Gleichstellung von Frauen und Männern ein Querschnittsziel darstellt, ist ein durchgängiges Konzept zum Gender Mainstreaming obligatorisch.

 

Bitte beachten Sie darüber hinaus die Hinweise, die wir Ihnen in den aktuellen FAQ im Downloadcenter zur Verfügung stellen.